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  Die HITC Verwaltung GmbH verwaltet die privaten kostenpflichtigen Parkplätze im Bereich der Sylt Quelle (Hafenstraße 1, 25980 Sylt). Damit dies für alle Beteiligten funktioniert gelten die folgenden Regeln, den Sie mit dem Befahren der Flächen zugestimmt haben.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das PARKEN VON KRAFTFAHRZEUGEN

MIETVERTRAG
Mit dem Einfahren auf den Parkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Personen-Kraftfahrzeug (Pkw) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.

MIETPREIS - EINSTELLDAUER
Der Mietpreis beträgt 0,05€ pro 4 Minuten, für die ersten 4 Stunden pauschal 2€, innerhalb von 24h maximal 10 Euro. Die Konditionen können je nach Handyparken-Anbieter abweichen. Beim Parken ohne Anmeldung beim Handyparken oder ausnahmsweise in unserem Büro fallen zusätzlich zum Mietpreis eine Vertragsstrafe wie beim Überschreiten der Höchstparkdauer im öffentlichen Raum an, mindestens 20 Euro.
Die maximale Einstelldauer ist in Zone 250100 vier Stunden, in Zone 250200 vierzehn Tage.
Beim Parken in einer Feuerwehrzufahrt werden 100 Euro Vertragsstrafe fällig. Außerdem können Sie abgeschleppt werden.

HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter haftet für alle durch ihn dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Insofern haftet er auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkeinrichtung durch ein Verhalten, das über den Gemeingebrauch der Parkeinrichtung hinausgeht. Dazu zählt auch das Ablagern von Müll innerhalb der Parkeinrichtung.

PFANDRECHT
Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten KFZ des Mieters zu.

BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN
Es muss im Schritttempo gefahren werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO.

ABSCHLEPPEN
Stellt der Mieter sein KFZ entgegen der vorgenannten Bestimmungen ab, oder ein nicht behördlich zugelassenes KFZ in der Parkeinrichtung ab, ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters umzustellen bzw. abzuschleppen. Der Vermieter ist zudem berechtigt, das KFZ im Falle einer dringenden Gefahr von dem Parkplatz bzw. aus der Parkeinrichtung zu entfernen. Selbiges gilt beim Parken in der Feuerwehrzufahrt.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen unberührt.

 

 

 

 

 


Impressum:

HITC Verwaltung GmbH
 
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Hafenstraße 1
D-25980 Sylt-Rantum
Tel: +49 4651 92033  
Fax: +49 4651 92034
parken@hitc-gmbh.de

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Sylt, AG Flensburg, HRB 1421 NI
GF: Indra Wussow, Joachim W. Wussow